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19. 06. 2013 - Brüssel: 5:12

zum Charta der Grundrechte der Europäischen Union InhaltsverzeichnisHaftungsausschluss
 
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Artikel 37
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2008)
Umweltschutz

Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.
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 Kommentar zu Section 37 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

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